Das Bundeskabinett hat am 12.08.2020 den Gesetzentwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzentwurf soll die Durchführung überregionaler Infrastrukturprojekte beschleunigen und vereinfachen. Hierfür werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, die in der Vergangenheit und aktuell zu Verzögerungen der Durchführung größerer Projekte beigetragen haben. Zentrale Änderungen, die das Gesetz einführen wird, sind verkürzte Verwaltungsgerichtsverfahren und Raumverträglichkeitsprüfungen. Zudem soll das Recht des Sofortvollzugs bei wichtigen Infrastrukurprojekten gelten, um die Verzögerungen bei baurechtlichen Widersprüchen und Anfechtungsklagen zu minimieren. Der Gesetzentwurf wird sich auf die Bereiche des Straßen- und Schienenverkehrs sowie der Energie- und digitalen Infrastruktur auswirken.
Bundeskabinett verabschiedet Investitionsbeschleunigungsgesetz
Gesetzentwurf
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