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BfDI: Datenschutzmängel bei der elektronischen Patientenakte

Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Ulrich Kelber hat gemeinsam mit einigen Landesdatenschutzbeauftragten Bedenken an der Umsetzbarkeit des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) geäußert. So warnen die Datenschützer die unter ihrer Aufsicht stehenden Krankenkassen bereits jetzt davor, dass es bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 nach den Vorgaben des PDSG zu Datenschutzverstößen kommen wird.Die Regelungen zum Zugriffsrecht auf die ePA sowie das Authentifizierungsverfahren würde nicht den Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts genügen. Bei der Einführung im Jahr 2021 wird es zunächst nur möglich sein, die Akte insgesamt gegenüber allen Leistungserbringern freizugeben. Erst 2022 soll es für Patienten eine Auswahlmöglichkeit…
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