Skip to content

Bundesrat fordert steuerliche Honorierung von Homeoffice

Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme Bundesrat + Homeoffice eröffnet viele Chancen - für Unternehmen und Mitarbeiter


  • Bundesrat nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2020
  • bisher sind Ausgaben für das Homeoffice (Einkommensteuergesetz Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b - Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar
  • abgetrenntes Arbeitszimmer nicht zwangsläufig Voraussetzung
Bewertung:
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen - deren Berufe und Arbeitgeber es zulassen - von zu Hause auf. Das Bundesarbeitsministerium hat im Spätsommer ein "Mobile-Arbeit-Gesetz" auf den Weg gebracht. Das Gesetz droht aktuell in der Ressortabstimmung "hängen" zu bleiben. Kritiker sehen darin die Previlegierung der ohnehin…
Der vollständige Inhalt ist nur für registrierte Nutzer unseres PolitikfeldMonitors sichtbar.

Anmelden/Registrieren für weitere Gesetzesvorhaben

Melden Sie sich in unserem PolitikfeldMonitor kostenfrei an, um den ganzen Inhalt anzuzeigen.
Wenn Sie bereits ein Konto haben, loggen Sie sich einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort hier ein.

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin – Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abonnieren

Social Media

elfnullelf GmbH – Copyright 2024 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top