Art der Meldung + Relevanz: Stellungnahme Bundesrat + Homeoffice eröffnet viele Chancen - für Unternehmen und Mitarbeiter
- Bundesrat nimmt Stellung zum Jahressteuergesetz 2020
- bisher sind Ausgaben für das Homeoffice (Einkommensteuergesetz Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b - Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer) im Regelfall nicht oder nur begrenzt abziehbar
- abgetrenntes Arbeitszimmer nicht zwangsläufig Voraussetzung
Bewertung:
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen - deren Berufe und Arbeitgeber es zulassen - von zu Hause auf. Das Bundesarbeitsministerium hat im Spätsommer ein "Mobile-Arbeit-Gesetz" auf den Weg gebracht. Das Gesetz droht aktuell in der Ressortabstimmung "hängen" zu bleiben. Kritiker sehen darin die Previlegierung der ohnehin…
Während der Corona-Pandemie arbeiten viele Menschen - deren Berufe und Arbeitgeber es zulassen - von zu Hause auf. Das Bundesarbeitsministerium hat im Spätsommer ein "Mobile-Arbeit-Gesetz" auf den Weg gebracht. Das Gesetz droht aktuell in der Ressortabstimmung "hängen" zu bleiben. Kritiker sehen darin die Previlegierung der ohnehin…