Art der Meldung + Relevanz: Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) + 2021 werden pharmazeutische Dienstleistungen definiert
- Durch ein Verbot von Rx-Boni in § 129 Abs. 1 des SGB V müssen sich alle Apotheken an den Rahmenvertrag und an die festgesetzten Preisspannen und Preise halten.
- Bei Verstößen drohen Geldbußen und ein (maximal zweijähriger) Ausschluss von der Versorgung
- Dadurch gilt das Boni-Verbot seit dem EuGH-Urteil von 2016 auch für Arzneimittelversender aus dem europäischen Ausland.
- Der PKV-Markt wird von dieser Regelung nicht erfasst.
- Bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen sollen zusätzliche honoriert werden.
- Der Deutsche Apotheker Verband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen gemeinsam mit dem PKV-Verband konkrete Dienstleistungen vereinbaren, die vergütet werden können.
- Ab dem 1.1.2021 wird der Botendienst von Apotheken "je Lieferort und Tag"…