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Bundestag beschließt Apotheken-Stärkungsgesetz

Art der Meldung + Relevanz: Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) + 2021 werden pharmazeutische Dienstleistungen definiert


  • Durch ein Verbot von Rx-Boni in § 129 Abs. 1 des SGB V müssen sich alle Apotheken an den Rahmenvertrag und an die festgesetzten Preisspannen und Preise halten.
  • Bei Verstößen drohen Geldbußen und ein (maximal zweijähriger) Ausschluss von der Versorgung
  • Dadurch gilt das Boni-Verbot seit dem EuGH-Urteil von 2016 auch für Arzneimittelversender aus dem europäischen Ausland.
  • Der PKV-Markt wird von dieser Regelung nicht erfasst.
  • Bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen sollen zusätzliche honoriert werden.
  • Der Deutsche Apotheker Verband (DAV) und der GKV-Spitzenverband sollen gemeinsam mit dem PKV-Verband konkrete Dienstleistungen vereinbaren, die vergütet werden können.
  • Ab dem 1.1.2021 wird der Botendienst von Apotheken "je Lieferort und Tag"…
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