- mit der Umsetzung des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz - Beitrag hier vom Juni 2020) werden seit dem 1.1.2021 in Deutschland die CO2-Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr bepreist
- der CO2-Preis kann bei den Heizkosten aktuell komplett auf die Mieter*innen umgelegt werden
- Die SPD-geführten Ministerien für Justiz u. Verbraucherschutz (BMJV) sowie Umwelt (BMU) wollen kosten teilen zw. Vermieter u. Mieter
- Bunderegierung als Ganze will zunächst auf Förderanreize setzen, damit die Sanierungsquote steigt
- dena-Papier schlägt einen Kompromiss vor - auf Grundlage der jeweiligen Immobilien-Effizienzklasse
- die Opposition (FDP) hatte in einem Antrag im Dezember die die sog. Teilwarmmiete gefordert (wir haben berichtet) - Aufteilung in Grundheizkosten und nutzungsbedingte Heizkosten - erneut ins Gespräch gebracht
CO2-Preis wirkt sich auf Gebäudesanierung aus
Politische Initiative + mögliche Vorteile für die Bau- und Sanierungsbranche
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