- In dem Referentenentwurf der Bundesregierung werden Home-Office Regelungen für die nächsten Wochen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt (Download-Link weiter unten)
- Wo keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgebern ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten.
- Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots.
- Die Verordnung tritt voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
Homeoffice: Entwurf zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung
Referentenentwurf Verordung + Bedarfsanstieg an Homeoffice-Technologien
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