Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Die BaFin hat am 12.03. gemeinsam mit der EZB einen Entlastungsmechanismus für beaufsichtigte Banken beschlossen. Diese Entlastungen gelten auch für die weniger bedeutenden Institute (LSI). Der Entlastungsmechanismus umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die die Negativfolgen des Coronavirus für die Bankenbranche eingrenzen sollen. Beispielsweise ist es Banken temporär erlaubt die Eigenkapital-Untergrenze nach P2R zu unterschreiten. Eine detaillierte Auflistung der Einzelmaßnahmen kann hier eingesehen werden.
Bewertung:
Der Entlastungsmechanismus betrifft nicht ausschließlich deutsche, sondern alle Banken im europäischen Raum. Banken und FinTechs sollten sich schnellstmöglich über die Möglichkeiten und Anwendbarkeit des Entlastungsmechanismus für die eigenen Geschäftsprozesse informieren und diese umsetzten. Hinsichtlich der mittelfristigen…
Der Entlastungsmechanismus betrifft nicht ausschließlich deutsche, sondern alle Banken im europäischen Raum. Banken und FinTechs sollten sich schnellstmöglich über die Möglichkeiten und Anwendbarkeit des Entlastungsmechanismus für die eigenen Geschäftsprozesse informieren und diese umsetzten. Hinsichtlich der mittelfristigen…