Die BaFin hat am 12.03. gemeinsam mit der EZB einen Entlastungsmechanismus für beaufsichtigte Banken beschlossen. Diese Entlastungen gelten auch für die weniger bedeutenden Institute (LSI). Der Entlastungsmechanismus umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, die die Negativfolgen des Coronavirus für die Bankenbranche eingrenzen sollen. Beispielsweise ist es Banken temporär erlaubt die Eigenkapital-Untergrenze nach P2R zu unterschreiten. Eine detaillierte Auflistung der Einzelmaßnahmen kann hier eingesehen werden.
Corona-Entlastungen für Banken beschlossen
Pressemitteilung
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