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Das Stellen von Arzneimitteln bei häuslicher Pflege nicht mehr verordnungsfähig

Art der Meldung + Relevanz: Richtlinienbeschluss des G-BA


Bereits im Juni (am 18.06.2020) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege (HKP-Richtlinien) beschlossen. Der Beschluss bezieht sich auf das Leistungsverzeichnis Nummer 26 Ziffer 1. Hier wird u.a. folgendes angefügt: „Die Leistung umfasst nicht das Richten individuell verblisterter Medikamente. Das Richten kann nur für Medikamente verordnet und erbracht werden, bei denen keine Verblisterung erfolgt. ..." Begründet wird der Beschluss damit, dass die Verordnung des Arztes der Leistung „Richten von ärztlich verordneten Medikamenten“ nicht nur das Abzählen und Zusammenstellen von Medikamenten umfasst, sondern auch die Kontrolle, ob die Medikamente regelmäßig eingenommen wurden (Compliance). Außerdem wird in den…
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