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Die deutschen Datenschutzbehörden von Bund und Ländern konnten eine Bußgeldzumessung für DSGVO-Verstöße nach klar definierten Kriterien festlegen. Die Höhe des Bußgelds orientiert sich an der Größe, dem mittleren Jahresumsatz von Unternehmen vergleichbarer Größe in Verbindung mit einem wirtschaftlichen Grundwert sowie der Art des Verstoßes. Die nun ausgearbeitete Lösung für Deutschland kann in Zukunft durch eine europäische Bußgeld-Regelung ersetzt oder ergänzt werden.
Bewertung:
Die Vereinheitlichung der Bußgelder und die Festlegung der Kriterien, nach denen die Höhe des Bußgelds festgelegt wird, kann als Startschuss für eine konsequentere Abmahnpraxis durch die Behörden interpretiert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des "Cookie-Urteils" (PDF, 2 Seiten)…
Die Vereinheitlichung der Bußgelder und die Festlegung der Kriterien, nach denen die Höhe des Bußgelds festgelegt wird, kann als Startschuss für eine konsequentere Abmahnpraxis durch die Behörden interpretiert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund des "Cookie-Urteils" (PDF, 2 Seiten)…