Die EU-Richtlinie (2014/55/EU) verpflichtet ab Herbst 2018 auf Bundes- und ab Frühjahr 2020 auf Landes- und kommunaler Ebene alle öffentlichen Auftraggeber, elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Laut dem Bayerischen Digitalministerium können Rathäuser, Landratsämter und Bezirke Rechnungen ab sofort mithilfe eines neuen E-Rechnungsviewers entgegennehmen. Dies ist eine kostenlose Software-Lösung, die die Visualisierung und Validierung von E-Rechnungen ermöglicht. Bayern geht aber noch einen Schritt weiter und ermöglicht den Kommunalverwaltungen mit dieser Lösung, auch E-Rechnungen mit geringen Beträgen anzunehmen. E-Rechnungen entlasten das Personal, verursachen weniger Kosten, schonen die Umwelt und tragen zur langfristigen Verwaltungsmodernisierung bei: Bei E-Rechnungen handelt es sich nicht um eingescannte Papierrechnungen, sondern "um strukturierte Daten, die automatisiert…
E-Rechnung für Kommunen
Umsetzung einer EU-Richtlinie
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