Erneut ist in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein Bußgeld verhängt worden. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz kritisiert den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH dafür, dass er seine Kundendaten zu wenig schütze. So genüge die Angabe des Namens und Geburtsdatums, um von der Telefonhotline sensible, personenbezogene Daten zu erhalten. Darin sieht die Behörde einen Verstoß gegen § 32 der DSGVO. Der Datenschutzbeauftragte hatte diese Praxis bereits zuvor moniert, woraufhin der Telekommunikationsanbieter Schritte einleitete, seine Kundendaten besser zu schützen. Dennoch hat sich der Bundesbeauftragte nun entschieden, ein Bußgeld in Höhe von ca. 9,5 Mio. € zu verhängen. Die Behörde begründete das Vorgehen dadurch, dass der Verstoß ein Risiko für den gesamten Kundenbestand darstelle.Das kooperative Verhalten von 1&1 wirkte sich hingegen positiv…
Erneut Strafe wegen DSGVO-Verstoß
Pressemitteilung
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