Art der Meldung + Relevanz: EuGH-Urteil
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem heutigen Urteil das EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt - die 2. erfolgreiche Klage von Max Schrems. Laut EuGH ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter in Drittländern auf der Basis von sogenannten Standardvertragsklauseln zwar zulässig, aber die Voraussetzung für den Transfer sei ein gleichwertiges Datenschutzniveau. Und dieses ist in den USA laut EuGH nicht gegeben.Hintergrund: Der Jurist und Datenschutzaktivist Max Schrems hatte 2013 bei der irischen Datenschutzbehörde beanstandet, dass Facebook Irland (Facebooks europäischer Hauptsitz) seine Daten an den US-Mutterkonzern übermittle. In den USA verpflichten mehrere Gesetzte die dortigen Unternehmen dazu, den (Ermittlungs-)Behörden sowie Geheimdiensten Daten aller Art auf Anfrage zu übermitteln - die…