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Exportverbote zur Verringerung des Exports von Plastikmüll

Art der Meldung + Relevanz: Politische Initiative


Ab dem 01. Januar 2021 dürfen aufgrund der Änderung des Baseler Übereinkommens nur noch sortenreine Kunststoffabfälle und nahezu störstofffreie Mischungen aus Polypropylen, Polyethylen und PET, die nachweislich zum Recycling bestimmt sind, mit anderen Ländern frei gehandelt werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich bei der EU-Kommission für ein Vorziehen der für 2021 vorgesehenen verschärften Exportregelungen einzusetzen. Zudem bittet er sie darum, sich im Rahmen der am 01. Juli 2020 beginnenden EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands, für eine weitere Verschärfung des EU-Rechtsrahmens für den Export von Kunststoffabfällen einzusetzen. Auch verlangt wird eine Prüfung von Exportverboten für alle nicht EU-Länder, die über keine nach europäischen Standards arbeitende Entsorgungswirtschaft verfügen.
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