Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (Drucksache 19/8753) veröffentlicht, durch welchen eine höhere Arzneimittelsicherheit garantiert werden soll. Der Gesetzentwurf mit dem Namen "Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung" fördert die Kooperation zwischen Bund und Ländern. Eine Komponente des Gesetzentwurfs ist die Informationspflicht über Rückrufe bei gleichzeitiger Stärkung der Kompetenzen der Bundesbehörden, wenn es um Qualitätskontrollen von Arzneimitteln geht.Die GKV sollen einen Regressanspruch gegenüber den Herstellern erhalten, wenn ein Qualitätsmangel festgestellt wurde. Außerdem sollen Zuzahlung für Neuverordnungen von Arzneimitteln wegfallen, wenn diese bei der ersten Verordnung aufgrund von Qualitätsmängeln unbrauchbar waren.
Gesetz soll Arzneimittelsicherheit erhöhen
Gesetzentwurf
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