- Das Bundesjustizministerium (BMJV) arbeitet an einer Gesetzesnovelle: Besteller sollen vor möglicher Bauträgerinsolvenz geschützt und Wohnungsabnahmen erleichtert werden.
- Es sind zukünftig offenbar zwei Vergütungsmodelle vorgesehen, zwischen denen Bauträger und ihre Kunden (Besteller) wählen können.
- Bei beiden Modellen soll der Besteller/Käufer abgesichert werden.
- Wörtlich heißt es dazu seitens der Bundesregierung: So, dass es "ihrer wirtschaftlichen Situation am besten gerecht wird".
- 1. Modell: Bauträger verzichtet auf übliche Abschlagszahlungen solange, bis das Objekt bezugsfertig übergeben wird (Objekt = Sicherheit)
- 2. Modell: Erlaubt dem Bauträger Abschlagszahlungen gemäß Makler- und Bauträgerverordnung
- Nutzt der Bauträger Modell 2, soll er verpflichtet sein, die gesetzlichen Ansprüche seiner Kunden auf Rückgewähr geleisteter Abschlagszahlungen in voller Höhe abzusichern.
- Offene Frage: Können klassische Versicherungsunternehmen diese Absicherung vornehmen?
- Erleichterung der Abnahme des…
Modernisierung des Bauträgervertragsrechts geplant
Parlamentarische Antwort/Gesetz + Bauträgerpflichten steigen, Wohnungsabnahme wird u.U. erleichtert
Um weiterzulesen, registrieren Sie sich für unseren PolitikfeldMonitor oder loggen Sie sich ein: Kostenfrei registrieren | Zum Login
Der PolitikfeldMonitor
Erhalten Sie die wichtigsten politischen Neuigkeiten aus den Themenfeldern ‘Digitalisierung, Gesundheit, Planen & Bauen, Energie & Klima, Verkehr & Mobilität und Finanzmärkte’.
- Von uns für Sie in kurzen Meldungen zusammengefasst und ausgewertet.
- Mit prägnanten Analysen und Empfehlungen für betroffene Unternehmen und Branchen.
- Per E-Mail und in unserem Portal.
Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:
Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de