Art der Meldung + Relevanz: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion
Das öffentliche Baurecht in Deutschland unterliegt dem föderalen System und ist Ländersache (Bauordnungen/Bauordnungsrecht) und Bundessache (Bauplanungsrecht). Der öffentliche Bereich definiert, wo und wie gebaut werden darf. Geltungsbereiche sind der Bebauungsplan, der Innen- u. Außenbereich. Das private Baurecht hingegen orientiert sich am Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und regelt das Verhältnis privater Bauherren bzw. Grundstückseigentümer untereinander. Das Baugesetzbuch (BauGB) als Teil des öffentlich Baurechts ist ein Bundesgesetz (früher Bundesbaugesetz), das das Bauplanungsrecht beinhaltet sowie Städten und Kommunen die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente an die Hand gibt.Im Zuge der Wohnungsknappheit insbesondere in Ballungsgebieten wollte die FDP-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung wissen, wie mit bestimmten Bereichen…