Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verdeutlicht, dass eine bevorzugte Behandlung von Open-Source Software bei öffentlichen Ausschreibungen nicht vorgesehen ist. Bei öffentlichen Ausschreibungen, die sich auf die Implementierung von Software beziehen, soll darauf geachtet werden, dass diese über offene Schnittstellen verfügt und zukunftsfähig ist. Zuschlagskriterien sind beispielsweise die Funktionalität, Sicherheit und der Pflegeaufwand der Software.
Open-Source-Software wird bei öffentlichen Ausschreibungen nicht bevorzugt
Antwort der Bundesregierung
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