Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat Ende Januar ein Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (TI) vorgestellt. Das sogenannte "Patientendaten-Schutzgesetz" soll somit als rechtliche Grundlage für die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) 2021 dienen. Die Nutzung der ePA ist für Patienten freiwillig. Ärzte und Krankenhäuser werden jedoch verpflichtet, die Akten auch zu befüllen, wenn Patienten dieses Wünschen. Zunächst sollen medizinische Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder in der Akte abgelegt werden - weitere Unterlagen wie bspw. der Impfpass oder das Zahn-Bonusheft sollen folgen. Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass Patienten ein elektronisches Rezept per App auf das eigene Handy laden können, um es dann in einer Apotheke ihrer Wahl einzulösen.
Patientendaten-Schutzgesetz vorgestellt
Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur | Patientendaten-Schutzgesetz – PDSG
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