Art der Meldung + Relevanz: Verbandsinitiative
Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19.10.2016 schwelt der Konflikt in dieser Frage: Arzneimittelversandhandelsunternehmen aus dem benachbarten Ausland, die nach Deutschland Medikamente liefern dürfen, können Kunden mit Rabatten belohnen. Alle Arzneimittelversorger in Deutschland - also alle Vor-Ort-Apotheken mit und ohne Versandhandelserlaubnis - müssen sich an die fest vorgegebenen Preise der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisVO) halten. So ist ein Wettbewerbsgefälle zwischen inländischen und und europäischen Arzneimittelhandelsunternehmen entstanden. Eine gesetzliche Regelung ist bisher an den Zusammenhängen mit dem europäischen Binnenmarkt gescheitert. Bereits vor gut einem Jahr, am 19.07.2019, wurde der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken" (VOASG) vom Bundeskabinett verabschiedet. Er gelangte aber aus den beschriebenen Gründen…