- Entwurf eines Gesetzes über die Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG) - siehe Download-Link weiter unten
- Rechtsgrundlage für wettbewerbliche Ausschreibungen des flächendeckenden Aufbaus; für jedermann zugänglich; Laden soll so einfach wie Tanken werden
- Kabinett soll sich in seiner 130. Sitzung am 10.2.2021 damit befassen
- Reduktionsziel im Verkehrssektor bis 2030: 42 Prozent ggü. 1990
- Plug-In-Hybride sollen von Nutzung nicht ausgeschlossen sein - was der Titel suggeriert
- Gesetz enthält Verordnungsermächtigung; Ausschreibungsflexibilitäten; sowie Regelungen zum Schnellladen an Bundesautobahnen; keine Zustimmungspflicht der Länder
- Beteiligte Ressorts: BMF, BMU, BMI
- Alle fünf Jahre soll in Zukunft ein Fortschrittsbericht des Verkehrsministeriums erfolgen - erstmalig am 1.7.2025
Schnellladegesetz soll den Durchbruch bei Ladeinfrastruktur bringen
Gesetzentwurf/Kabinettsvorlage + Schnellladeinfrastruktur soll in wettbewerblicher Ausschreibung rascher vorankommen
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