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Für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurde ein einheitlicher Servicestandard geschaffen. Dieser definiert Qualitätsprinzipien, die die an der OZG-Umsetzung Beteiligten beachten sollen, wenn sie digitale Angebote entwickeln bzw. bestehende optimieren. Der Servicestandard umfasst die Kategorien Nutzerzentrierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, Betrieb und Wirkungscontrolling. Er geht auf einen Vorschlag des Nationalen Normenkontrollrats aus 2016 zurück. Hinsichtlich der Nutzerzentrierung hat das Kompetenzzentrum ÖFIT des Fraunhofer-Instituts FOKUS gemeinsam mit dem Public Service Lab bereits im Herbst 2019 den Leitfaden „Einfach.Agil.Mobil“ erstellt. Dieser legt u.a. den Fokus darauf, dass digitale Verwaltungsleistungen…