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Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen

Art der Meldung + Relevanz: Gesetz + Neue Anforderungen für Hersteller und Vertreiber von digitalen Produkten


  • Kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist zum Juli 2021 hat der Bundestag die EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (kurz: DIDRL – (EU) 2019/770) ins deutsche Recht übernommen.
  • Die DIDRL befasst sich mit der Normierung von Verbraucherverträgen über digitale Inhalte (z.B. Computerprogramme, Audiodateien, Videospiele) und digitale Dienstleistungen (z.B. Cloud-Computing, Streamingdienste).
  • Als Ergebnis hat dies eine weitreichende Reform des Vertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur Folge:
    • Neueinführung für Verbraucherverträge über digitale Produkte (§§ 327 ff. BGB) und eine Anpassung des Mangelbegriffs für digitale Produktkomponenten (§ 434 BGB).
    • Sonderbestimmungen für Waren mit digitalen Elementen. Hier besteht eine Aktualisierungspflicht, die im…
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