Art der Meldung + Relevanz: Gesetzentwurf
In der Richtlinie (EU) 2018/844 macht die EU-Kommission u.a. Vorgaben zur Umsetzung der Elektromobilität in den Mitgliedstaaten. Konkret geht es darum, im Neubau und beim Sanieren bzw. (Um)bauen im Bestand gleich von Anbeginn die Gebäudeinfrastruktur entsprechend auf Ladepunkte für die Elektromobilität auszurichten. Dazu hat die Bundesregierung Anfang März einen Gesetzentwurf verabschiedet: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Zwar besteht keine Zustimmungspflicht, der Bundesrat hat den Regierungsentwurf aber in seiner Sitzung am 27.3. noch nicht beraten. Die nächste Möglichkeit kommt am 15. Mai. Parallel zum GEIG läuft auch das Gesetzgebungsverfahren zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG. Der Entwurf der Bundesregierung…