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Wer ist zuständig? Bundesregierung ordnet Klimaschutz neu

Art der Meldung + Relevanz: Parl. Anfrage/Antwort + neue Stakeholder-Kreise in der Bundesregierung mit Blick auf Klimaschutzthemen


  • Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
  • Anlass: Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich des Klimaschutzes für beschleunigte Erarbeitung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen
  • Ziel: Planungs- u. Genehmigungsvorhaben im Bereich Klimaschutz schneller voranbringen
  • zuständig: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Auswärtige Amt, Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMU), Bundesministerium wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) + Abteilung 4 im Bundeskanzleramt, die weiterhin koordinierend wirkt
  • fortan soll jedes Ressort Gesetzesentwürfe auf die nationalen Klimaschutzziele hin prüfen und einen Klimacheck durchführen
Bewertung:
Mit dem Klimaschutz verhält es sich ähnlich wie mit…
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