Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17.08.2020 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen veröffentlicht. Aufgrund der Besonderheiten von Wertpapierfirmen sieht das BMF einen Anpassungsbedarf bei den regulativen Bestimmungen, die Wertpapierfirmen betreffen. Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Bestimmungen hängt von der Größe des zu beaufsichtigten Wertpapierunternehmens ab. So teilt der Referentenentwurf die Wertpapierfirmen in drei Klassen auf, wobei die Bilanzsumme und Möglichkeiten der Verflechtung ausschlaggebend sind für die der Kategorisierung "große, mittlere oder kleine Wertpapierunternehmen".Während die großen Wertpapierunternehmen den bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen müssen, sind die kleineren und mittleren Unternehmen der Branche die Adressaten des Wertpapierfirmengesetzes. Dieses definiert beispielsweise die notwendigen Anforderungen an das Anfangskapital und die Geschäftsorganisation sowie bestimmte Anzeigepflichten.…
Wertpapierfirmengesetz findet zukünftig auch Anwendung auf kleine und mittlere Wertpapierfirmen
Politische Initiative, Gesetzentwurf
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