Art der Meldung + Relevanz: Gesetz
Die geplante Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (Drucksache 19/20429) regelt, unter welchen Bedingungen Bieter den Zuschlag für den Bau von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee bekommen. Generell kriegt der Bieter, der die geringste Vergütung pro Kilowattstunde verlangt, den Zuschlag. Bislang lag die Gebotsuntergrenze bei 0 Cent. Nun soll diese Untergrenze im Zuge der Novelle wegfallen und auch Negativgebote als „zweite Gebotskomponente“ ermöglicht werden, in denen der Bieter drauf zahlt, um den Zuschlag zu bekommen.
Bewertung:
Im Zuge dieser neuen Regelung würde der zahlungsfreudigste Bieter den Zuschlag bekommen. Betreiber von Windparks auf See müssten Geld dafür bezahlen, dass sie Strom produzieren dürfen. Folge…
Im Zuge dieser neuen Regelung würde der zahlungsfreudigste Bieter den Zuschlag bekommen. Betreiber von Windparks auf See müssten Geld dafür bezahlen, dass sie Strom produzieren dürfen. Folge…