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BaFin passt Format für Nettinganzeigen an

Art der Meldung + Relevanz: Richtlinie


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 17.07 die Anpassung des Formats für Nettinganzeigen bekannt gegeben. Das neue Format muss ab dem 01.10 genutzt werden, kann aber schon ab Mitte Juli als Formular heruntergeladen und genutzt werden. Die Anpassung hat mehrere Gründe. Zum einen sollen die Aufsichtsbehörden durch das neue Format entlastet werden. Diese Entlastung wird vorrangig durch die Anpassung der Formulare von kleineren Finanzdienstleistern und ähnlichen Aktueren (LSIs) und den großen, systemrelevanten Einrichtungen (SIs) erreicht. Das neue Format wurde entsprechend der Ergebnisse einer vorangegangenen Konsultation erarbeitet und ist aus diesem Grund besser an die Bedürfnisse der LSIs und Nicht-CRR-Kreditinstitute, die die Nettinganzeigen anfertigen müssen, angepasst. Das neue Formular kann
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