Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Die BaFin wird ab 2021 die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater übernehmen. Dies wurde am 11.03.2020 vom Bundeskabinett beschlossen. Ziel dieser Neuerung ist es, die deutsche Aufsichtsstruktur für Finanzdienstleister zu vereinheitlichen und dadurch effizienter zu gestalten. Die Erlaubnisse, die im Rahmen der Gewerbeverordnung gewährt wurden, gelten vorerst weiter, bis die BaFin ein Überprüfungsverfahren durchgeführt hat. Auf Länderebene sollen sich die entlasteten Aufsichtsbehörden verstärkt auf die Bekämpfung von Geldwäsche außerhalb des Finanzsektors konzentrieren.Der vollständige Gesetzestext kann hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums eingesehen werden.
Bewertung:
Die Kompetenzübertragung der Aufsichtspflicht soll schrittweise vorgenommen werden. Trotzdem kann die potenzielle Überprüfung der Erlaubnisse durch…
Die Kompetenzübertragung der Aufsichtspflicht soll schrittweise vorgenommen werden. Trotzdem kann die potenzielle Überprüfung der Erlaubnisse durch…