Die europäische Kommission verpflichtet Hersteller bestimmter Elektrogeräte Reparaturbetrieben ab dem Jahresbeginn 2021 Ersatzteile und Anleitungen zur Verfügung zu stellen. Bisher sind Hersteller nicht verpflichtet Ersatzteile zu liefern und entscheiden somit selbst, ob sie ein defektes Gerät reparieren oder nicht. Mit der Neuregelung soll zum einen die Zahl der defekten Geräte, die repartiert anstatt entsorgt werden, gesteigert werden. Zum anderen erhalten die Verbraucher die Möglichkeit, die Geräte nicht nur beim Hersteller, sondern auch konkurrierenden Anbietern in Reparatur zu geben, was zu deutlich reduzierten Preisen führen sollte.Doch damit nicht genug: Der Bundesverband der Verbraucherzentralen verlangt ein umfassendes "Recht auf Reparatur" auf nationaler und auf EU-Ebene einzuführen. Damit sollen weiteren Unternehmen vorgeschrieben werden, über Jahre hinweg Ersatzteile der von ihnen vertriebenen Produkte im…
Bald ein Recht auf Reparatur in der EU?
Gesetzesinitiative
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