Art der Meldung + Relevanz: Urteil eines obersten deutschen Gerichts vom 6. Juni 2019
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem neuen Urteil nun verboten, dass Apotheken bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln (RX) auch nur Kleinstzugaben wie Taschentücher oder Lutschbonbons an die Patienten ausreichen dürfen. Er möchte den Wettbewerb zwischen Apotheken verhindern. Die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sei strikt einzuhalten.
Bewertung:
Versandapotheken aus dem EU-Ausland dürfen weiter Zugaben und Boni bieten. Mit seinem Urteil zementiert der BGH die sogenannte Inländerdiskriminierung. Unternehmen im EU-Ausland ist erlaubt, was deutschen Apotheken verboten ist: Sie dürfen Kunden mit kleinen Zugaben und Boni binden. Damit herrscht weiterhin ein wettbewerbliches Gefälle zwischen Arzneimittelversendern im EU-Ausland und in Deutschland. Hier…
Versandapotheken aus dem EU-Ausland dürfen weiter Zugaben und Boni bieten. Mit seinem Urteil zementiert der BGH die sogenannte Inländerdiskriminierung. Unternehmen im EU-Ausland ist erlaubt, was deutschen Apotheken verboten ist: Sie dürfen Kunden mit kleinen Zugaben und Boni binden. Damit herrscht weiterhin ein wettbewerbliches Gefälle zwischen Arzneimittelversendern im EU-Ausland und in Deutschland. Hier…