skip to Main Content

BGH-Urteil stärkt Rabattverbot in Apotheke

Art der Meldung + Relevanz: BGH-Urteil vom 29.11.201


Eine deutsche Versandapotheke hatte ihren Kunden 2016 eine Prämie in Höhe von 10 Euro geboten, wenn sie einen Neukunden werben. Die Apothekerkammer Nordrhein hat dagegen geklagt. Sie begründete es damit, dass dieses Angebot auch verschreibungspflichtige Arzneimittel beinhaltet habe. Der Bundesgerichtshof (BGH), der Ende November letztinstanzlich dazu urteilte, gab der ApoKammer Nordrhein Recht. Im Kern verstoße eine Prämienauslobung gegen § 7 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG). Da verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland einer Festpreisbindung (Arzneimittelpreisverordnung) unterliegen, würde die Prämie das Arzneimittel für die werbenden Kunden billiger erscheinen lassen als für reguläre Kunden oder die geworbenen. Dieser wettbewerbsrechtliche Verstoß wurde nun durch das BGH-Urteil endgültig unterbunden.
This content is only available to members.

Um weiterzulesen, registrieren Sie sich für unseren PolitikfeldMonitor oder loggen Sie sich ein: Kostenfrei registrieren | Zum Login

Der PolitikfeldMonitor

Erhalten Sie die wichtigsten politischen Neuigkeiten aus den Themenfeldern ‘Digitalisierung, Gesundheit, Planen & Bauen, Energie & Klima, Verkehr & Mobilität und Finanzmärkte’.

  • Von uns für Sie in kurzen Meldungen zusammengefasst und ausgewertet.
  • Mit prägnanten Analysen und Empfehlungen für betroffene Unternehmen und Branchen.
  • Per E-Mail und in unserem Portal.

Sie haben Fragen zu dieser Meldung? Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon: 030 400 54 100
E-Mail: sonnenberg@elfnullelf.de

Anschrift

Albrechtstraße 13
10117 Berlin - Deutschland
Telefon +4930 400 54 100
E-Mail berlin@elfnullelf.de

Newsletter

elfnullelf Newsletter abbonieren

elfnullelf GmbH – Copyright 2023 Spreepublik | Impressum | Datenschutzerklärung | CO2 neutraler Server
Back To Top