Art der Meldung + Relevanz: EuGH-Urteil
Die Einbindung der "Gefällt mir"-Buttons von Facebook auf externen Webseiten hat dazu geführt, dass Nutzerdaten ohne Einwilligung oder Kenntnis des Nutzers an Facebook weitergeleitet wurden. Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil nun diese Praktik verboten. Seitenbetreiber, die einen "Gefällt mir"-Button in ihre Website integrieren, müssen sicherstellen, dass diese nicht automatisch Nutzerdaten an Facebook übermittelt. Vorerst reicht es, dass die Nutzer der Website darüber aufgeklärt werden, dass ihre Daten an Facebook übermittelt werden. Es wird also eine weitere Einwilligung des Nutzers fällig, ähnlich wie es bei Cookies und Ähnlichem bereits der Fall ist.
Bewertung:
Das Urteil ist für die Internetwirtschaft richtungsweisend. Speziell für…
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