Art der Meldung + Relevanz: Referentenentwurf Verordung + Bedarfsanstieg an Homeoffice-Technologien
- In dem Referentenentwurf der Bundesregierung werden Home-Office Regelungen für die nächsten Wochen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt (Download-Link weiter unten)
- Wo keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgebern ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten.
- Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots.
- Die Verordnung tritt voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
Bewertung:
Die kommende Verordnung wirkt sich direkt auf Anbieter von Hard- und Software für die Aufrechterhaltung digitaler Arbeitsfähigkeit aus. Es werden definitiv nochmal mehr Unternehmen und Verwaltungen ihre Mitarbeiter kurzfristig ins Home-Office schicken bzw. die…
Die kommende Verordnung wirkt sich direkt auf Anbieter von Hard- und Software für die Aufrechterhaltung digitaler Arbeitsfähigkeit aus. Es werden definitiv nochmal mehr Unternehmen und Verwaltungen ihre Mitarbeiter kurzfristig ins Home-Office schicken bzw. die…