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Homeoffice: Entwurf zur Corona-Arbeitsschutz-Verordnung

Art der Meldung + Relevanz: Referentenentwurf Verordung + Bedarfsanstieg an Homeoffice-Technologien


  • In dem Referentenentwurf der Bundesregierung werden Home-Office Regelungen für die nächsten Wochen auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt (Download-Link weiter unten)
  • Wo keine zwingenden betrieblichen Gründe dagegensprechen, müssen Arbeitgebern ihren Beschäftigten nun Homeoffice anbieten.
  • Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur Annahme und Umsetzung eines Homeoffice-Angebots.
  • Die Verordnung tritt voraussichtlich am kommenden Mittwoch in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 15. März 2021.
 
Bewertung:
Die kommende Verordnung wirkt sich direkt auf Anbieter von Hard- und Software für die Aufrechterhaltung digitaler Arbeitsfähigkeit aus. Es werden definitiv nochmal mehr Unternehmen und Verwaltungen ihre Mitarbeiter kurzfristig ins Home-Office schicken bzw. die…
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