Art der Meldung + Relevanz: Antwort der Bundesregierung
Aus der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 19/10365) auf eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache 19/9823) wird deutlich, dass die Städtebauförderung in Zukunft zwei zentrale Funktionen erfüllen muss. Einerseits soll sie den Erhalt von Stadt- und Ortskernen unterstützen, andererseits die nachhaltige Modernisierung von Städten fördern. Diese beiden Schwerpunkte wurden durch den Austausch über die Bedürfnisse von Gemeinden, Kommunen und Städten festgelegt. Verbindlich werden die Änderungen ab dem vierten Quartal 2019, nach einer Abstimmung über die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2020.
Bewertung:
Förderungen, die nicht den beiden Schwerpunkten entsprechen, könnten nach der Abstimmung eingestellt werden,…
Förderungen, die nicht den beiden Schwerpunkten entsprechen, könnten nach der Abstimmung eingestellt werden,…
