- Finanzausschuss beschließt Ergänzungsantrag der Koalitionsfraktionen (Steuererleichterungen für Homeoffice) zum Jahressteuergesetz
- Steuerpflichtige können 5 Euro pro Tag geltend machen. Das gilt für Tage, an denen sie ausschließlich zu Hause gearbeitet haben und wenn Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht gegeben sind
- begrenzt auf Höchstbetrag von 600 Euro im Jahr + soll in den Jahren 2020 und 2021 gewährt werden
- Bund rechnet dadurch mit Steuermindereinnahmen von 900 Mio. Euro
Steuererleichterung für Homeoffice beschlossen
Politische Initiative der Koalitionsfraktionen im Bundestag + Unternehmen sollten Arbeitnehmer auf Entlastung hinweisen
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