Art der Meldung + Relevanz: EU-Verordnung
Ziel der Verordnung, die auf einen Kommissionsvorschlag vom September 2017 zurückgeht, ist die Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten. Demnach unterliegen nicht-personenbezogene Daten nicht mehr den behördlichen Datenlokalisierungsvorschriften, solange sie innerhalb der EU gespeichert werden. Clouddienstleister können damit die kostengünstigsten Standorte für IT-Ressourcen wählen, zwischen Dienstanbietern wechseln oder Daten zurück in eigene IT-Systeme übertragen.Die Verordnung soll die Nutzung von Cloud-Diensten erhöhen und die Auswahl an Anbietern erweitern. Die Lockerung der Datenlokalisierungsbeschränkung soll die Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem globalen Markt erheblich steigern. In einer gemeinsamen Erklärung erwarten Vizepräsident Ansip und Kommissionsmitglied Gabriel eine Steigerung des EU-BIP von bis zu 4% bis 2020. Zudem soll die Verordnung in Verbindung mit…