Art der Meldung + Relevanz: Pressemitteilung
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einer Pressemitteilung vom 27.11.19 die flächendeckende Einführung der E-Rechnung verkündet. Ab dem 27.11.19 können Rechnungen elektronisch an die Bundesverwaltung übermittelt werden. Für die Verwaltung der Länder und die Rechnung in Papierform gilt eine Übergangsfrist bis zum 18.04.2020, danach müssen alle Rechnungen elektronisch übermittelt werden. Durch diese Änderung soll die Umwelt geschont und die Bearbeitungszeit verkürzt werden. Eine Übersicht über E-Beschaffung und E-Rechnung finden Sie hier.
Bewertung:
Durch die E-Rechnung wird die Bundesverwaltung in Zukunft deutlich effektiver Rechnungen bearbeiten können. Die Einführung ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung und…
Durch die E-Rechnung wird die Bundesverwaltung in Zukunft deutlich effektiver Rechnungen bearbeiten können. Die Einführung ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung und…